Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: Juli 2024
Hubert Rauch
Schönenberg Alpakas - Wandern mit Lamas und Alpakas
Allgerstraße 1a
89343 Jettingen-Scheppach, Ortsteil Schönenberg
Unser Ziel ist es, dass Sie bei uns ein paar schöne Stunden erleben und dass Ihnen der Besuch bei uns und unseren Tieren noch lange positiv in
Erinnerung bleibt. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und die Sicherheit für Mensch und Tier sicher zu stellen, sind jedoch auch ein paar
Regeln notwendig. Wir bitten Sie deshalb um sorgfältige Lektüre und Beachtung dieser AGB.
§ 1 Vertragsgrundlagen
Mit dem Besuch bei uns und dem Kontakt mit unseren Tieren, werden von Ihnen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil
anerkannt. Diese Vertragsbedingungen gelten für die Alpaka & Lama Wanderungen, für den Aufenthalt in unseren Einrichtungen sowie bei dem Kontakt
mit unseren Tieren auch außerhalb unseres Geländes. Für die gesamten Vertrags- und Rechtsbeziehungen, auch zu unseren ausländischen Gästen, gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§1.1 Vertragspartner
Vertragspartner ist auf der einen Seite Hubert Rauch, Schönenberg Alpakas als Institution. Wenn Sie alleine oder in privaten Gruppen zu uns kommen, ist
jeder Gast unser Vertragspartner. Beauftragte und Verantwortliche von Gruppen handeln als Vertreter der Gruppenmitglieder. Bei Schulklassen,
Vereinen, Verbänden, Firmen und ähnlichen Besuchergruppen ist unser Vertragspartner die jeweilige Institution.
§1.2 Vertragsverhältnis
Durch den Besuch bei uns kommt ein Benutzungsvertrag zwischen dem Gast und uns zu Stande. Das gesamte Benutzungsverhältnis zwischen Ihnen und
uns bestimmt sich in erster Linie nach den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen sowie den nachfolgenden Bedingungen und nach den gesetzlichen
Vorschriften. Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren eigene Geschäftsbedingungen für uns keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn Sie
uns mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben. Wenn wir Minderjährigen den Zugang zu unseren Einrichtungen gewähren, können wir
ohne ausdrücklich erklärten Widerspruch des gesetzlichen Vertreters oder Aufsichtspflichtigen von dessen Zustimmung mit dem Besuch bei uns
ausgehen. Bei Vorliegen einer solchen Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere
nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen.
Auf die gesetzliche Haftung der rechtlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden
Pflichten, wird ausdrücklich hingewiesen. Die Leitung der Firma Schönenberg Alpakas - Hubert Rauch , vertreten durch das Aufsichtspersonal, kann den
Abschluss des Benutzungsvertrages bei Gruppen von der Benennung einer verantwortlichen Aufsichtsperson abhängig machen. Die Aufsichtsperson
trifft, neben den einzelnen Gruppenmitgliedern, eine selbstständige Pflicht, auf die Einhaltung unserer AGB durch die Gruppenmitglieder hinzuwirken.
Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere ein Verweis von Hubert Rauch, können mit rechtlicher Wirkung gegen die einzelnen Gruppenmitglieder
an die verantwortlichen Aufsichtspersonen gerichtet werden.
§ 2 Zutritt
§2.1 Zutrittsvoraussetzungen
Der Aufenthalt auf unserem Gelände ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erlaubt. Kinder unter 6 Jahren dürfen sich nur in Begleitung
Erwachsener auf unserem Gelände und den Weiden aufhalten.
§2.2 Zutrittsverweigerung und Zutrittsentzug
Hubert Rauch - Schönenberg Alpakas ist eine private Einrichtung, ein allgemeiner Zugangsanspruch besteht nicht. Der Zugang zu unserem Gelände
kann daher vor Vertragsabschluss ohne Begründung, insbesondere aber für Personen, bei denen der Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht,
verweigert werden. Wenn die begründete Annahme besteht, dass von diesen Personen eine Störung oder Gefährdung der Tiere, anderer Besucher oder
unserer Einrichtungen ausgeht oder eine Eigengefährdung zu befürchten ist, können diese auch aus einer laufenden Veranstaltung verwiesen werden.
§2.3 Hunde
Hunde sind auf unserem Gelände und bei unseren Wanderungen nicht erlaubt, da diese den Ablauf und die Sicherheit bei unseren Veranstaltungen
stören könnten.
§ 3 Sicherheit
Die Benutzung unserer Einrichtungen sowie der Umgang mit unseren Lamas & Alpakas erfolgt, unbeschadet unserer vertraglichen oder gesetzlichen
Verkehrssicherungspflicht, auf eigene Gefahr. Wir bitten Eltern und Begleitpersonen von Kindergruppen, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. In
diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden verursacht werden bzw.
durch diese entstehen. Der Aufenthalt in unseren Einrichtungen und den Wiesen sowie während unseren Lama & Alpaka-Wanderungen und anderen
Angeboten geschieht auf eigene Gefahr. Der Besuch unserer Einrichtungen erfolgt nur nach unserer Genehmigung und mit unserer Begleitung. Eltern
haften für ihre Kinder
§ 4 Füttern und Streicheln von Tieren
Das Füttern und Streicheln unserer Lamas & Alpakas ist den Besuchern nur im Rahmen einer Führung oder auf einer geführten Tour gestattet. Den
Tieren darf nichts gefüttert werden.
§ 5 Alpaka- Trekkingtouren
Hiermit möchten wir Sie auf die besonderen Gefahren beim Wandern hinweisen. In unberührten Naturlandschaften kann es zu besonderen
Gefahrensituationen kommen: Wetterumschwünge, Verletzungen usw. Auch kann es im Falle von Verletzungen länger dauern, bis Hilfe von außen
kommen kann. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Wanderungen bei Gewitter oder Gewittermeldungen, Stürmen, starkem Regen oder Schneefall
und Glatteis auch kurzfristig abzusagen. Sollte für den Fall längerer, extremer Wettervorhersage die Wanderung nicht stattfinden können oder
abgebrochen werden müssen, werden wir einen Ersatztermin oder eine andere Variante anbieten. Jeder Gast ist selbst für die richtige Kleidung und
Schuhwerk verantwortlich. Verletzungen durch nicht passende oder ungeeignete Schuhe gehen zu Lasten des Gastes. Erfolgt eine Absage der Tour durch
den Gast spätestens 1 Woche vor dem vereinbarten Termin, entstehen keine Stornogebühren. Bei einer späteren Absage behalten wir uns vor, die Hälfte
des vereinbarten Preises zu
berechnen und am Veranstaltungstag bei Nichterscheinen 100% Stornogebühr zu verlangen. Bleibt ein Gast der Tour ohne vorherige Absage fern, wird
ebenfalls eine Stornogebühr in Höhe des kompletten Tourenpreises fällig. Wird eine Tour seitens des Gastes, aus welchen Gründen auch immer,
vorzeitig abgebrochen, wird die angefangene Tour dennoch berechnet. Hubert Rauch - Sajama Lama behält sich auch bei den Lama & Alpaka-
Wanderungen alle Rechte zur Absage und Verschiebung sowie den Ausschluss von Personen auch während der Tour vor. Weiter sind wir berechtigt,
Personen, die unserer Ansicht nach ihre eigene, die Sicherheit anderer Gäste oder unserer Tiere gefährden, vom Programm ohne Kostenersatz
auszuschließen.
§ 6 Verlust von Gegenständen
Wir können keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Besucher übernehmen. Für mitgeführtes Gepäck und mitgeführte und abgestellte
Gegenstände wird auch dann keine Haftung übernommen, wenn das Abstellen mit Zustimmung oder Kenntnis von uns erfolgt.
§ 7 Schadensmeldungen
Sollten Sie ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich und in jedem Fall vor Verlassen bei Hubert
Rauch's - Schönenberg Alpakas anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn ein Grund zu der Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später
ein Schaden entstehen könnte. Unterbleibt diese Schadensanzeige ohne rechtfertigenden Grund, so entfallen jedwede Ansprüche uns gegenüber, soweit
diese nicht auf Vorsatz oder grobfahrlässige Pflichtverletzung unsererseits beruhen.
§ 8 Fotografieren und Filmen
Es ist schön, wenn Sie viele Aufnahmen für Ihre privaten Zwecke machen. Aufnahmen für Veröffentlichungen und gewerbliche Nutzung bedürfen unserer
vorherigen Zustimmung.
§ 9 Gutscheine
Gutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist eingelöst werden. Die Frist beginnt mit Schluss des Jahres, in welchem die Gutscheine
gekauft wurden. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich!
§ 10 Allgemeines
Die Berichtigung von Irrtümern, Druck und Rechenfehlern bleibt Hubert Rauch - Schönenberg Alpakasvorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand für
beide Seiten und für alle Rechtsansprüche ist der Sitz von Hubert Rauch - Schönenberg Alpakas . Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedienungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame
Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Um die Sicherheit von Mensch
und Tier zu gewährleisten, behalten wir uns vor, unsere Veranstaltungen bei Gefahr oder höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen
zu beenden. Die dabei entfallenen Leistungen werden im Rahmen der Vertragspflicht soweit möglich nach erbracht. Ein finanzieller Ausgleich wird nicht
gewährt oder erstattet. Die Teilnahme an unseren Touren und Veranstaltungen erfolgt immer nur unter Anerkennung unserer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen auch ohne gesonderte Einwilligung!
Jettingen, im Juli 2024
Hygiene Regeln
In der aktuellen Situation im Umgang mit dem Coronavirus möchten wir Sie bitten, bei allen Veranstaltungen auf unserem Hof, die
vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen wie das Tragen eines Mundschutzes (bitte selber mitbringen), einen Mindestabstand,etc., einzuhalten.
Wir dürfen Ihnen auch in dieser außergewöhnlichen Zeit nicht die Hände zur Begrüßungreichen - zum Schutz für alle Beteiligten.
Dafür schenken wir Ihnen ein Lächeln (s. o.).
Herzlichen Dank fürIhr Verständis!
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Allgerstraße 1a
89343 Jettingen-Scheppach
OT Schönenberg
Tel. 08225/2182
Handy 0173/4319147
E-Mail: servus@schoenenberg-alpakas.de
Reservieren Sie:
Mobil 0173/4319147
Tel. 08225/2182